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Ihre Ansprechpartner

CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH

AGB

1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Abweichende, entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder andere Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass diese von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Bestellung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Bestellungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder Email) durch Auftragsbestätigung bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprechen.

(3) Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellte Ware als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern.

3. Preise

Die Berechnung erfolgt stets zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisen gemäß der Preisliste des Verkäufers (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird).

4. Lieferung per Versendungskauf gem. § 447 BGB

(1) Ab einem Nettowert von 150 € trägt der Verkäufer die Versandkosten. Bei einem geringeren Auftragswert werden anteilige Porto- und Verpackungskosten in Höhe von 5,00 € durch uns berechnet. Bei kühlpflichtiger Ware wird unter einem Nettowert von 200 € eine anteilige Pauschale von 10,00 € erhoben. Mehrkosten für vom Käufer gewünschte Eil- und Expresssendungen berechnen wir gesondert. Versandart und -weg werden von uns gewählt.

(2) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist.

(3) Die Lieferbedingungen gemäß dieser Ziffer 4 gelten ausschließlich innerhalb des deutschen Zollgebietes. Mehraufwendungen (z. B. Transportkosten, Zoll- und Versicherungsgebühren) bei Lieferungen ins Ausland gehen zu Lasten des Käufers.

5. Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen, die länger als 14 Kalendertage anhalten und bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind (wie beispielsweise unverschuldete Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen und dergleichen), werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. Das gleiche gilt, wenn wir ohne unser Verschulden Lieferungen unserer Unterlieferanten, die wir für die Erbringung unserer geschuldeten Lieferung benötigen – trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Qualität und Quantität unserer Liefervereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) – nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erhalten.

(2) In all diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben.

6. Verpackung

Versand- und Verpackungsmaterialien sind in der Regel kostenfrei. Sofern der ordnungsgemäße Versand der Ware im speziellen Fall besondere Behältnisse für den Transport erfordert, werden für diese Behältnisse Leih- und/ oder Rückführungsgebühren berechnet.

7. Zahlung

Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs empfehlen wir, sich dem Lastschriftverfahren (Bankeinzug) anzuschließen. Beim Lastschriftverfahren gewähren wir 1 % Skonto. Ansonsten sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 0,5 % Skonto, jeweils nach Rechnungsdatum, zahlbar. Bei Fristüberschreitungen werden gem. § 288 Abs. 2 BGB unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

8. Wiederverkauf

Unsere Spezialpräparate dürfen nur in der unveränderten Originalverpackung und nicht in Teilmengen angeboten, abgegeben oder verkauft werden. Ein Einzelverkauf von Teilmengen bzw. Teilen einer Klinikpackung ist unzulässig.

9. Mängelrügen, Haftung, Rücktritt und Schadensersatz

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und der Kunde ordnungsgemäße Mängelrüge erhoben hat, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Der Käufer trägt das Risiko für die verminderte oder eingebüßte Wirksamkeit unserer Präparate oder für Qualitätseinbußen, wenn die Präparate vom Kunden nicht ordnungsgemäß oder über die Haltbarkeitsgrenze hinaus gelagert wurden.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Rücksendungen/Retouren

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Für Rücksendungen aufgrund einer von uns bestätigten Vereinbarung erfolgt eine Erstattung (ganz oder teilweise) durch Gutschrift oder Umtausch in gängige Ware. Kulanzregelungen sind als Ausnahme mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung (auch in Textform) möglich.

12. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Geschäftsführer: Dipl. Betriebswirt (FH) Sebastian F. Braun (CEO), Dipl.-Ing. Edeltraud M. Lafer (CEO), Ärztin/Dipl. Kauffrau Dr. Bianca Y. Juha (CSO), Klaus Köhl (COO), Dr. Keyarasch (Kia) Parssanedjad, MD (CFO)

Registergericht: 18439 Stralsund HRB 5896

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