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I am a “qualified institutional buyer” (a “QIB”) as defined in Rule 144A under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “Securities Act”). If I am acting as a fiduciary or agent on behalf of one or more investor accounts, (i) each such account is a QIB, (ii) I have investment discretion with respect to each such accounts and (iii) I have the necessary power and authority to make such certifications and confirmations on behalf of each such account.
I acknowledge that the materials on the following pages relate to a transaction that is not subject to, or is only available in the United States pursuant to an exemption from, the registration requirements of the Securities Act and that no U.S. federal or state securities commission or regulatory authority has approved or disapproved of the transaction or passed upon the adequacy of the information on the following pages.
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Haftungsausschluss
Die Materialien stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der solche Angebote oder Verkäufe rechtswidrig sind, und sind nicht Bestandteil eines solches Angebots oder einer solchen Aufforderung. Alle im Zusammenhang mit einem Angebot begebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act der Vereinigten Staaten von 1933 in der geltenden Fassung (der „Securities Act“) oder anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Bundesstaats, einer Provinz oder eines Gebiets, County oder Hoheitsgebiets der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans registriert. Daher dürfen solche Wertpapiere, außer soweit eine Ausnahme von den jeweiligen Wertpapiergesetzen anwendbar ist, weder unmittelbar noch mittelbar innerhalb der oder in die Vereinigten Staaten oder innerhalb oder nach Australien, Kanada oder Japan angeboten, verkauft, ausgeübt, übertragen, geliefert oder vertrieben werden, wenn dies einen Verstoß gegen die jeweiligen Gesetze darstellen oder die Registrierung der Wertpapiere erforderlich machen würde. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere wird in einem Prospekt enthalten sein, der detaillierte Informationen über die Emittentin und die angebotenen Wertpapiere, einschließlich einer Darstellung der Risiken, der Geschäftstätigkeit der Emittentin und maßgeblicher Finanzinformationen, enthält. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten abgegeben.
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Im Vereinigten Königreich richten sich diese Informationen nur an die Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde, sind und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order") oder (ii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) sind, sowie andere Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt verlassen.
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